Fuehrerschein Klasse T
Was schließt die Klasse T ein?
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zweicke
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max 40 km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbsfahrende Futtermischwagen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max 40 km/h
- auch mit Anhänger
Wie lange ist die Mindestdauer für die Ausbildung?
Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 6 Doppelstunden Zusatzstoff
Theorie (bei Erweiterung):
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 6 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
- je nach Bedarf
Wir bieten auch 14-Tage-Crashkurse an !!!
Was kostet der Führerschein?
Die Kosten variieren, je nach Bedarf an Fahrstunden.
Gerne machen wir Ihnen ein persönliches Angebot und informieren Sie per Telefon 07231.17889, per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder in einer unserer Fahrschulen (in Pforzheim od. Karlsruhe).
Welche Pfüfungen muß ich ablegen?
Theorie:
Sie erhalten einen Fragebogen mit 30 (*20) Fragen. Haben Sie weniger als 10 (*7) Fehlerpunkte, so ist die Pfrüfung bestanden. (*bei Erweiterung)
Praxis:
mindestens 60 Minuten .
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Mindestalter 16 Jahre
- Erst ab 18 dürfen Zugmaschinen über 40 km/h gefahren werden.
(Mit der theor. Prüfung kann man ca. ein halbes Jahr vor dem Geburtstag beginnen. Die theor. Prüfung kann aber fühestens 3 Monate und die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag absolviert werden.)
Was benötige ich für den amtlichen Antrag?
- einen gültigen Personalausweis oder Pass.
- ein Passfoto
- augenärztliches Zeugnis
- Teilnahmebescheinigung: „ Sofortmaßnahmen am Unfallort.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragsstellung.
Haben Sie noch Fragen?
Dann informieren wir Sie gerne persönlich per Telefon 07231.17889, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder in unserer Fahrschule (in Karlsruhe od. Pforzheim), oder besuchen Sie die Seite des Fahrlehrerverbandes-BW.
*zG= zugelassene Gesamtmasse